STANDPUNKT: Notwehr?

Politik, FALTER 36/02 vom 04.09.2002

In der Wiener Innenstadt wurde am Samstag ein Räuber erschossen. Der Mann wollte zunächst in einem Geschäft eine Frau berauben. Dann flüchtete er und versuchte einem Passanten eine Handtasche zu entreißen. Der Täter, laut Polizei geistig gestört, wurde von der Polizei verfolgt, verhielt sich aggressiv und bewaffnete sich mit zwei Mineralwasserflaschen. Dann, so die Polizei, stürzte er sich auf einen Streifenpolizisten. Der setzte zuerst Pfefferspray ein, dann schoss er. Wieso wird ein offensichtlich geistig verwirrter Mann, der nicht mit einer Schusswaffe bewaffnet ist, auf offener Straße erschossen? Die Justiz nimmt sich der Sache an und prüft, ob Notwehr vorliegt. Wahrscheinlich wird der Beamte freigehen. Ihm wird man in der heiklen Situation keinen Vorwurf machen wollen. Im Zweifel hat er um sein Leben gebangt. Der Fall wirft Fragen nach Ausbildungsdefiziten auf. Kann die Wiener Polizei mit einem randalierenden Täter wirklich nicht anders fertig werden? Wieso wurde nicht auf die Beine gezielt? Wieso wurde am Nachmittag auf offener Straße gefeuert und damit auch das Leben von Passanten gefährdet? Wo waren die Beamten der sonst auf jeder Demo so martialisch auftretenden Einsatzgruppe Wega? Die Polizei sollte den Fall nicht einfach zu den Akten legen, weils "nur" ein kranker Räuber war. F. K.

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