Volksbegehren & VolksAbstimmung: Express yourself

EVA WEISSENBERGER
Politik, FALTER 36/02 vom 04.09.2002

Jörg Haider wird die Österreicher also doch nicht dazu aufrufen, auf ihr Gemeindeamt zu trotten und zu unterschreiben, dass sie lieber weniger Steuern zahlen wollen. Nach der Volksbefragung über die Steuerreform, die Susanne Riess-Passer auf Haiders Drohung hin erfand, wird bald keiner mehr fragen. Und auch die Grünen legen Peter Pilz nahe, das Volk nicht noch einmal gegen die Abfangjäger aufbegehren zu lassen.

  Früher gründete man in heiklen Fällen einen Arbeitskreis. Wenn ein Politiker heute nicht mehr weiter weiß, kündigt er ein Volksbegehren an (100.000 Unterschriften erzwingen die Behandlung des Themas im Parlament), fordert eine Volksbefragung (wird von der Regierung oder dem Nationalrat beschlossen, das Ergebnis bindet den Gesetzgeber aber nicht) oder Volksabstimmung (wird von Nationalrat beschlossen, das Ergebnis ist bindend). Für die Politikwissenschaftlerin Sieglinde Rosenberger ist das "ein Missbrauch der direkten Demokratie durch die indirekte". Abhilfe könnte

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