Die Unabhängigen

FLORIAN KLENK
Vorwort, FALTER 40/03 vom 01.10.2003

KOMMENTAR. Asylbehörden, Steuerfahnder, Richter: Alle sollen spuren. Wie drei "unabhängige" Minister Unabhängigkeit verachten. 

Reden wird man ja noch dürfen in einer Demokratie, sagt Justizminister Dieter Böhmdorfer. Was ist denn schon dabei, die Unabsetzbarkeit der Richter infrage zu stellen. Man will ja nur den Faulen Beine machen. Darf man über solche Sachen nicht einmal reden? Darf man nicht. Böhmdorfer schon gar nicht. Darum haben die Richter den "Denkanstoß", als in kleiner, geheimer Runde versetzt wurde, für anstößig empfunden.

  Denn der Wert der richterlichen Unabhängigkeit ist in der Verfassung verankert. Unabhängig ist ein Organ, wenn es, frei von Weisungen und politischen Einflüssen, nur nach den Buchstaben des Gesetzes arbeiten darf. Die richterliche Unabhängigkeit ist eines der zentralsten Justizgrundrechte und diente einst dem Bürgertum, den Einfluss der übermächtigen Exekutive zurückzudrängen. Es ist ein Schutzrecht vor der Macht der Minister samt

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  946 Wörter       5 Minuten

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