Recht auf Tuch
KOMMENTAR. Die Kopftuch-Frage ist in Wirklichkeit längst entschieden. Bald werden auch in Österreich Sikhs selbst als Polizisten ihren Turban tragen dürfen.
Durch die Nichtentscheidung des deutschen Verfassungsgerichts im Fall jener Lehrerin, die trotz Kopftuch in einer öffentlichen Schule in Deutschland arbeiten wollte, haben die obersten Richter sich nicht aus der Affäre gestohlen. Vielmehr haben sie sich geweigert, eine politische Frage als Grundrechtsfrage zu entscheiden, und das ist gut so. Denn es ist die Politik, die sich zu einer klaren Entscheidung durchringen muss, mit der Kopftücher, aber auch Turbane, Kreuzanhänger oder Kirpane bei Staatsdienern zugelassen oder ein für alle Mal untersagt werden.
Aber ist eine derartige Entscheidung allein auf Basis von ideologischen Grundsätzen zu treffen? Wie sehr muss die Politik dabei die realen gesellschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen? Und um wen geht es? Um einen Haufen religiöser Fundis, um die Frauenbewegung?