DEUTSCHES WAHLRECHT

Stimmgewaltig und kompliziert

NICOLA LÖWENSTEIN
Politik, FALTER 37/05 vom 14.09.2005

Deutschland wählt. Aber wie? Der Deutsche Bundestag wird vom Volk mittels eines Mischsystems aus Mehrheits- und Verhältniswahl bestimmt. Jeder volljährige Deutsche darf nicht nur eine, sondern zwei Stimmen abgeben. Der Stimmzettel ist zweigeteilt. Es gibt die sogenannte "Erststimme" und eine "Zweitstimme".

  Mittels Erststimme wird der "Direktkandidat" eines Wahlkreises ermittelt. Die 16 deutschen Bundesländer sind bei der Bundestagswahl je nach Bevölkerungszahl in 299 solche Wahlkreise aufgeteilt. In diesen Wahlkreisen können jeweils ein Kandidat einer Partei oder auch parteiunabhängige Bewerber antreten: Die Hälfte der insgesamt 598 Mandate im deutschen Bundestag geht jeweils an die Gewinner dieser 299 Wahlkreise. Auf diese Weise schaffte die kommunistische PDS bei der letzten Wahl den Einzug von zwei Mandataren.

  Die Zweitstimme wird nicht an eine konkrete Person, sondern an eine Partei und ihre "Landesliste" vergeben. Solche Landeslisten gibt es für jedes der 16 deutschen

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  483 Wörter       2 Minuten

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