GUDENUS-PROZESS
Der Unverbesserliche
John Gudenus hätte auf sich selber hören sollen. 1995 schrieb er in einem Brief an einen freiheitlichen Parteikollegen, dass "die Existenz der industriellen Vernichtung von zahllosen Menschen im Dritten Reich, insbesondere über Gaskammern, für mich als historische Tatsache feststeht und einer revisionistischen Erörterung nicht zugänglich sein kann. Daher stehe ich auch künftig für die Diskussion über die Existenz von Gaskammern nicht zur Verfügung." Gudenus gab mit dem Brief seinen Rücktritt als Nationalratsabgeordneter bekannt, weil er am Rande der Wehrmachtsausstellung gesagt hatte, in Bezug auf Gaskammern alles zu glauben, "was dogmatisch vorgeschrieben ist". An den Vorsatz hat er sich nicht gehalten: Immer wieder stand er für haarsträubende Diskussionen zur Verfügung, und immer wieder hat er zu erkennen gegeben, dass er ganz andere Dinge glaubt als die, die er als "dogmatisch vorgeschrieben" bezeichnet hat.
Er nannte die Entschädigungen für NS-Opfer "Schutzgeld" und die