Haiders Doppelleben: Die Presse darf Mythen zertrümmern

Pressefreiheit

Falter & Meinung, FALTER 43/2008 vom 22.10.2008

Das offizielle Kärnten ist wütend: Das Andenken an den Landesvater sei geschändet worden. Der ehemalige blaue Justizminister Dieter Böhmdorfer nützte sogar seine Trauerrede für eine Medienschelte. Haiders Familie zeigte den Klagenfurter Staatsanwalt an, weil der das Amtsgeheimnis gebrochen haben soll.

Der Staatsanwalt hatte - übrigens entgegen dem Wunsch der SP-Justizministerin - jene Teile des Obduktionsberichts veröffentlicht, in denen von 1,8 Promille die Rede war. Die Öffentlichkeit, so behaupten die Haiders, habe kein Recht, darüber unterrichtet zu werden.

Sie mögen durch die Berichte über ihren geliebten Jörg betroffen sein, aber sie irren. Haider war eben nicht nur ein liebevoller Vater, sondern die Person des öffentlichen Interesses. Er inszenierte sich als Prinz Porsche und strenger Law-&-Order-Politiker. Es ist daher das Recht der Öffentlichkeit, sowohl den Unfallhergang als auch Haiders Alkoholpegel zu kennen - gerade auch, um jene Mythenbildung zu kontrastieren, die Haiders Kameraden nun zu Wahlkampfzwecken betreiben. Journalisten müssen schreiben, was ist. Nicht das, was das trauernde (Partei-)Volk gerne hört.

Das Informationsrecht endet diesmal auch nicht bei Haiders Familienleben. Er hatte sich als moralisch hochanständig inszeniert, sein Parteifreund Ewald Stadler agitierte gegen Schwule. In Wahrheit zog Haider selbst durch Klagenfurter Schwulenkneipen, soff sich an und raste heim. Solche Scheinmoral soll den Kärntnern nicht vorenthalten werden.

Die Presse ist nämlich frei. Familie Haider muss den Realitätscheck aushalten. So schmerzlich das auch sein mag. Die Überbringer der schlechten Nachricht sind nicht zu bestrafen.

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