Digitalia
IT-Kolumne
Viele Richter haben null Plan vom Internet. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Hamburger Landesgerichts. Dieses hat nämlich Google einer Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Der konkrete Anlass: Der Comiczeichner PsykoMaN hatte das Unternehmen geklagt, weil es seine Zeichnungen auf "Google Bilder" verkleinert darstellte. Das ist eigentlich das Grundprinzip von Bildersuchen im Netz: Jemand tippt ein Stichwort ein, und die Suchmaschine spuckt viele kleine Bilder dazu aus, die dann auf die Originalseite verweisen. Für das Hamburger Landesgericht ist diese Praxis aber schon bedenklich: PsykoMaNs Rechte seien verletzt worden, sagt das nicht rechtskräftige Urteil. Juristisch ist das vielleicht argumentierbar. Rein praktisch ist es ein Schwachsinn. Denn hier zeigt sich, wie auf Informationsfreiheit im Internet gepfiffen wird. Stets im Namen des Urheberrechts. Sollte das Urteil durchgehen, wirft das eine ernste Frage auf: Wo, bitte schön, sollen deutsche Internetuser künftig Bilder im Netz finden? Wohl kaum bei den Suchmaschinen, wenn die niedergeklagt werden.