Lasst Helmut Elsner frei! Und legt ihm eine Fußfessel an
Justiz
Soll Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner aus der U-Haft entlassen werden? Seine Anwälte fordern es, progressive Staatsanwälte halten es (in Hintergrundgesprächen) für angemessen. Gattin Ruth bettelt in Medien förmlich darum. Ihr Mann sitzt tatsächlich zu lange. Über zwei Jahre hält ihn die Justiz nun fest, so lange dauert sein Strafprozess, der in erster Instanz (nicht rechtskräftig) mit neuneinhalb Jahren Haft wegen Betrug und Untreue endete.
Man muss kein Mitleid mit dem herzkranken Choleriker und Raffzahn haben. Immerhin hat der überhebliche Bankier gemeinsam mit seinem Exfreunderl Wolfgang Flöttl laut Urteil fast eine Milliarde Euro verzockt, sich selbst erheblich bereichert und die Bawag verspielt.
Doch die U-Haft ist mittlerweile unangemessen. Elsner gilt als unschuldig, denn schuldig wäre er erst bei rechtskräftiger Verurteilung. Er mag in seine Herzkrankheit flüchten und später auf Haftunfähigkeit plädieren, doch das ist rechtlich gesehen kein U-Haftgrund. Verdunkelungs-, Verabredungs- und Tatbegehungsgefahr (die anderen drei Haftgründe) sind bei ihm auch auszuschließen.
Bleibt die Fluchtgefahr. Elsner könnte ins Ausland abhauen – doch das kann man durch horrende Kautionen erschweren. Und noch eine Sicherung könnte man einführen: die elektronische Fußfessel für U-Häftlinge. Bei Straftätern wird sie längst verwendet, wieso nicht auch bei Verdächtigen?
Die Justizministerin könnte eine entsprechende Reform anregen – sie käme auch anderen U-Häftlingen zugute, die viel zu lange einsitzen. Dann hätte Claudia Bandion-Ortner Helmut Elsner nicht nur verurteilt, sondern auch befreit.