Zweimal Recht
In eigener Sache: Was der Falter in einem Prozess gegen Peter Westenthaler bei Gericht erleben darf
Urteilskritik: Alfred J.Noll
Vergangenes Jahr ist Peter Westenthaler ausgeritten, um die Ehre der Polizei zu retten. Mittels Presseaussendung ließ er Interessierte wissen: Florian Klenk, stellvertretender Chefredakteur des Falter, der Chef des Büros für interne Angelegenheiten (BIA), Martin Kreutner, und der nunmehrige Leiter, der Korruptionsstaatsanwalt Walter Geyer, hätten untereinander ein „ausgezeichnetes Verhältnis“, sie seien „bestens bekannt“, und sie hätten offensichtlich die Bedeutung des Antikorruptionsvereins Transparency International völlig missverstanden.
Journalist, Polizist und Staatsanwalt hätten diesen Verein (dessen Beirat sie alle drei angehören würden) als Drehscheibe für Informationslecks missbraucht, indem sie ein korruptes System aufgebaut hätten. Dieses System ermöglichte es, dass immer wieder gezielt geheime Informationen aus Polizeiakten an das „linke Wochenblatt Falter“, und damit an Klenk, gespielt werden konnten, was einen – so Westenthaler abschließend – durch Sonderkommissionen zu untersuchenden Skandal darstelle. Nicht nur Klenk sah sich durch einen derartigen Unsinn in seiner Ehre gekränkt, auch Kreutner wollte dies nicht auf sich sitzen lassen.