Fußball

Glosse

Stadtleben, FALTER 17/09 vom 22.04.2009

Wolfgang Kralicek über das Treiben auf und neben dem Spielfeld

Der Fall Hassler: kein Vergehen, zwei Strafen

Der Sturm-Graz-Spieler Dominic Hassler wurde gegen Rapid schon in der ersten Halbzeit ausgeschlossen, obwohl nicht einmal die Rapidler ein Vergehen erkannt hatten. Hassler war seinerseits gefoult worden und wand sich am Boden; dort soll er versucht haben, ein Revanchefoul zu begehen - zumindest will Schiedsrichter Gangl einen solchen Versuch gesehen haben. Eine krasse Fehlentscheidung, die für Sturm nur deshalb keine ärgeren Folgen hatte, weil Rapid auch in Überzahl nicht ins Tor traf. Im Fußball ist man es gewohnt, mit solchen "Tatsachenentscheidungen" zu leben. Das Absurde kommt aber erst: Obwohl sogar der Schiedsrichter nach dem Match seine Fehlentscheidung eingestand, wurde Hassler vom Strafsenat für ein Spiel gesperrt. Das ist, als würde ein Polizist vor Gericht einen Dieb entlasten - und der Richter verurteilt ihn trotzdem. Aus Prinzip.

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