Wie viel wollen wir wissen?

Politik, FALTER 04/11 vom 26.01.2011

Gentests an befruchteten Eizellen sind in Österreich verboten. Dabei könnte eine gezielte "Selektion“ bestimmten Paaren wirklich helfen

Analyse: Sibylle Hamann

Es geht, zum Beispiel, um Frau und Herrn X. Sie hatten eine Tochter. Sie konnten sie nicht kitzeln, nicht streicheln, nicht in den Arm nehmen, denn das Mädchen hatte Epidermolysis bullosa, besser bekannt als Schmetterlingskrankheit, in einer besonders schweren Ausprägung. Da wirft die Haut bei jeder Berührung Blasen, die aufplatzen und offene Fleischwunden bilden. Die Schleimhaut in Mund und Speiseröhre ebenfalls. Essen war für das Mädchen eine Qual, wie auch Greifen, Schlafen, Niesen und der ganze Rest des Lebens, und für Frau und Herrn X. war es eine Qual, ihr beizustehen. Das Mädchen starb mit eineinhalb Jahren an Nierenversagen. Frau X. und ihr Mann wollten noch ein Kind. Aber sie wollten nicht noch ein Kind, dem sie beim unvermeidlichen qualvollen Sterben würden zuschauen müssen. Ihre behandelnde Ärztin hätte ihnen

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  2020 Wörter       10 Minuten

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