7 Sachen die Sie über die DISKOTHEK-CLUBBINGLOUNGE nicht wussten

Stadtleben, FALTER 25/11 vom 22.06.2011

Was ’n das nun wieder?

Der jüngste Geniestreich der roten Stadtkönigsfamilie nennt sich "Diskothek-Clubbinglounge“. Oder in Beamtensprech: "neue Betriebsart im Rahmen der Auf- und Sperrstundenverordnung“. Sie soll es Nachtlokalen ermöglichen, länger offenzuhalten.

Und was macht ein Lokal zu einer Diskothek-Clubbinglounge ?

Nach offizieller Definition Betriebe, die erst abends öffnen und in denen die Gäste mit "lauterer Musik als Hintergrundmusik unterhalten werden“. Außerdem müssen sie "auf überwiegend jugendliches Publikum“ ausgerichtet sein, das durch "laute Musik, Lichteffekte sowie DJ-Auftritte unterhalten werden soll“. Aha.

Werden künftig sämtliche Discos, Bars, Cafés, Clubs bis sechs Uhr geöffnet haben?

Träume sind Schäume: Nur jene, die diese Anforderungen erfüllen, können beim zuständigen Bezirksamt um eine Genehmigung ansuchen.

Gilt die neue Regelung bereits?

Nö. Ab Ende Juli, hofft der zuständige Obmann in der Wirtschaftskammer. Bürgermeister Michael Häupl und Stadträtin Sandra Frauenberger hätten aber bereits zugestimmt.

Ab wann denn nun?

Die juristischen Mühlen mahlen träge: Erst müssen die Bezirke die Verordnung begutachten, dann haben sie freilich das Recht auf Einspruch. Nach Ende dieser Einspruchsfrist folgt ihre Stellungnahme. Zuletzt segnet der Bürgermeister die Neuregelung ab.

Konkret heißt das ...?

In ein bis zwei Monaten könnte die neue Sperrstundenregelung in Kraft treten.

Auch für Kaffeehäuser?

Absolut nicht! Einige wollten eine Erweiterung der Sperrstunde. Nicht mit uns, sagten schon Bezirksvorsteher.

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