Nicht zu
Geheime Akten aus dem U-Ausschuss zeigen: Die Staatsanwälte schmieden im Fall Karl-Heinz Grasser an einer beeindruckenden Indizienkette
Als Karl-Heinz Grasser am 2. September 2010 das erste Mal im Zimmer 3119 des Bundeskriminalamts verhört wurde, sagte er: "Zu meinem Vermögen und zu meinem Einkommen mache ich keine Angaben.“
Die zwei ihn verhörenden Staatsanwälte hatten keine andere Antwort erwartet. Dabei hatte Grasser öffentlich stets beteuert, vor den Behörden alles offenzulegen.
Das ist falsch, wie das Verhörprotokoll beweist. Grasser schwieg über sein Vermögen. Oder er verstrickte sich in Widersprüche. Wie zum Beispiel beim legendären zur Meinl-Bank getragenen Bargeld seiner Schwiegermutter (rund 500.000 Euro). Als Beschuldigter darf er schweigen. Die Frage lautet: Hat er etwas zu verbergen?
Dem Falter liegt der KHG-Ermittlungsakt vor. Die Nationalräte, die diesen Akt in Vorbereitung des Untersuchungsausschusses, der diese Woche startet, lesen, werden nach dessen Lektüre