Urbanes Betragen

Benimmfibel für Großstadtmenschen (92)

Stadtleben, FALTER 48/12 vom 28.11.2012

Frau R. möchte wissen, ob sie sich während der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Schönheitspflege widmen darf.

An dieser Stelle wäre es hilfreich zu wissen, was konkret Sie unter Schönheitspflege verstehen, werte Frau R. Meinen Sie etwa das Nachziehen des Lippenstifts? Nur zu! Wappnen Sie sich allerdings gegen allfällige anzügliche Bemerkungen männlicher Beifahrer, die sich durch Ihre Verschönerungstätigkeiten persönlich angesprochen fühlen. Auch das Nachtuschen der Wimpern und das Pudern der Nase ist durchaus akzeptabel, so Letzteres staubfrei geschieht. Achtung jedoch, dass Sie sich bei ruckartigen Bremsungen keine Verletzungen zuziehen! Unbedingt zu unterlassen ist das Bürsten des Haupthaares, Nägelschneiden und -feilen, Augenbrauenzupfen, Pickelausdrücken und ähnliche Tätigkeiten, bei denen Sie Partikel Ihres Körpers im Wagon respektive auf Sitz- und Stehnachbarn verteilen. F

Noch Fragen? stadtleben@falter.at

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