Kommentar Verjährung
Manche Verbrechen dürfen nicht unbestraft bleiben
Ein junger Mensch, der eine Dummheit begangen hat, sollte nicht so hart bestraft werden wie ein Erwachsener -ganz egal, wie groß, wie monströs gar seine Dummheit war. Wer zur Tatzeit unter 21 war, kommt nach österreichischem Recht daher weniger leicht als ein Erwachsener ins Gefängnis (das Menschen oft krimineller macht) und kann nicht zu lebenslang verurteilt werden.
Letztere Regelung, so sinnvoll sie ist, führt allerdings zusammen mit einer bestimmten Formulierung im Verjährungsparagrafen dazu, dass junge Täter in Österreich selbst im Falle von Völkermord straffrei davonkommen können (siehe S. 14). Bisher kam das vor allem bei NS-Kriegsverbrechern zu tragen, in naher Zukunft wird es etwa auch die Vergewaltiger und Mörder von Srebrenica betreffen. Die Jüngeren unter ihnen können, wenn die Gesetzeslage nicht bald geändert wird, ab Juli 2015 von Österreich weder angeklagt noch an bosnische Gerichte ausgeliefert werden.
Um das zu ändern, würde ein kleiner Satz im Strafgesetzbuch reichen: "Völkermord verjährt nicht" lautet er. Er würde das Jugendstrafrecht nicht außer Kraft setzen, junge Täter würden weiterhin niedrigere Strafen bekommen als Erwachsene. Aber es müsste dann nicht nach den Holocaustopfern eine neue Generation von Überlebenden damit fertig werden, dass die Täter ungeschoren davonkommen.
Bei Prozessen gegen heute 90-jährige NS-Täter, deren Verbrechen weit zurückliegen und die nicht mehr lange leben werden, geht es vor allem um Symbolik und die verspätete Anerkennung alten Unrechts. Bei den heute 40-jährigen Tätern von Srebrenica, die in Wien noch jahrzehntelang mit ihren Opfern Tür an Tür leben könnten, geht es um sehr viel mehr. F