Wie Wolfgang Fellner angebliche Informanten des Falter ausforschen lässt
Vergangene Woche verurteilte das Straflandesgericht einen Kriminalbeamten zu zehn Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig), weil er Medien mit Informationen über das Immofinanz-Verfahren beliefert haben soll, darunter den Falter.
Wir haben uns der Aussage entschlagen, weil wir nie über angebliche oder tatsächliche Informanten sprechen. Das Redaktionsgeheimnis ist der Beichtstuhl der Demokratie. Nichts dringt nach außen, auch nichts Entlastendes. Wenn wir einen Gesprächspartner entlasten, belasten wir möglicherweise einen anderen.
Der Fall des Beamten verdient Beachtung. Denn der (nicht geständige) Polizist soll laut Anklage genau das getan haben, was der Pressestelle des Justizressorts im Fall Grasser gestattet war: Er soll Medien über eine Hausdurchsuchung informiert haben. Weiters soll er kritisiert haben, dass ein Strafverfahren gegen Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner ad acta gelegt wurde, obwohl wichtige Beweisstücke, die man bei einer Razzia bei Fellner fand, noch nicht einmal entsiegelt waren. Es war eine Information, die der Falter allerdings von anderer Seite bezogen hatte.
In Fellners Fall ging es um einen dubiosen Immobiliendeal, der die Fellners reich machte. Fellner attackierte damals die Justizministerin Claudia Bandion-Ortner persönlich. Verdächtig schnell stellte die Justiz das Verfahren ein. Fellner will von dem Polizisten nun zehn Euro Schadenersatz. Er hat es offenbar sehr nötig.