Nein, ja, doch nicht: Wie der Thomas-Bernhard-Erbe den Staat frotzelt

Falter & Meinung, FALTER 7/2015 vom 11.02.2015

In seinem Testament verbat sich Thomas Bernhard (1931-1989) "jede Annäherung meine Person und meine Arbeit betreffend durch den österreichischen Staat". Die von seinem Halbbruder Peter Fabjan geführte Thomas Bernhard Privatstiftung, die sich als unabhängige, gemeinnützige Einrichtung versteht, begründet damit ihren Auftrag, Bernhards Werk nach dessen Tod im In-und Ausland zu vertreten.

Edle Förderer der Stiftung sind allerdings nicht betuchte Bernhard-Fans, sondern das Bildungsministerium (vormals BMUKK), die Stadt Wien, die Länder Oberösterreich und Salzburg. In den letzten 15 Jahren hat die öffentliche Hand Jahr für Jahr rund 200.000 Euro an diese bezahlt.

Diese Art von "Annäherung durch den österreichischen Staat" stört die Stiftung anscheinend nicht. Ironischerweise ist Thomas Bernhard damit posthum doch noch zum Staatskünstler geworden.

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