Urbanes Betragen
Benimmfibel für Großstadtmenschen (204)
Herr P. möchte wissen, ob er lose feilgebotenes Obst oder Gemüse im Supermarkt kosten darf oder ob das verwerflich ist und bereits unter Diebstahl fällt.
Wir wollen einmal davon ausgehen, dass Ihnen dabei Kleinobst wie eine einzelne Weinbeere oder eine Kirsche vorschwebt und Sie nicht daran denken, inmitten der Obstabteilung eine Ananas zu köpfen oder sich eine Scheibe von der Wassermelone abzuschneiden. Schließlich, was ist schon dabei, bei so einer kleinen Beere, werden Sie vielleicht denken. Nun, solche Leute wie Sie, werter Herr P., sind der Grund, warum man in Supermärkten so häufig skelettierte Weintrauben findet, die dann im Mistkübel landen! Wenn Sie schnorren möchten, sollten Sie auf dem Markt einkaufen gehen, dort ist Probieren meist okay und macht auch mehr Spaß. Im Supermarkt hingegen ist es eigentlich sogar verboten. Wenn auch nicht streng.
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