Ethik oder Business: die Kontroverse um den Beethovenfries

Falter & Meinung, FALTER 11/2015 vom 11.03.2015

Die Entscheidung fiel so aus, wie es sich eine breite Öffentlichkeit gewünscht hatte. Gustav Klimts Beethovenfries, der sich heute in der Secession befindet, wird nicht an die Erben nach Erich Lederer restituiert (siehe auch S. 31). Gegen eine Rückgabe hatten nicht nur die üblichen Patrioten plädiert, die in jedem rückerstatteten Kunstwerk einen Verlust der Kulturnation sehen.

Den Argumenten der Opferanwälte konnten selbst Leute, die sich mit den Zielen des Kunstrückgabegesetzes identifizieren, wenig abgewinnen. So erinnerte der Freundeverein der Wiener Secession, in der sich auch die jüdische Zivilgesellschaft artikuliert, an die Fairness des damaligen Bundeskanzlers Bruno Kreisky im Umgang mit dem von den Nazis vertriebenen Klimt-Sammler Erich Lederer. Der Kauf des Frieses im Jahr 1972 war die Ausnahme unter unzähligen Fällen, in denen die Beamten der Museen und des Bundesdenkmalamts durch Lug und Trug das Unrecht der NS-Zeit fortsetzten.

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