Mords Griss um Klimts Fries
Der Beethovenfries der Secession bleibt in staatlichem Besitz. Muss er dennoch wandern?
Der Beethovenfries bleibt in Österreich. Der Kunstrückgabebeirat empfahl in der Sitzung vom 6. März, das berühmte Kunstwerk von Gustav Klimt nicht an die Erbinnen und Erben nach Erich Lederer zu restituieren; Bundesminister Josef Ostermayer (SPÖ) folgte der Empfehlung und sprach sich gegen eine Rückgabe aus. Somit bleibt das Hauptwerk des Wiener Jugendstils in der Secession, zumindest vorerst.
Zweifel an den Besitzansprüchen der Republik waren laut geworden, als das Kunstrückgabegesetz 2009 novelliert wurde. Nun konnten auch Objekte aus den Museumssammlungen hinterfragt werden, die den vormaligen Besitzern abgekauft worden waren.
Die Regierung von Bundeskanzler Bruno Kreisky zahlte 1972 die Summe von 15 Millionen Schilling (ca. 1,1 Millionen Euro) an den in der Schweiz lebenden Industriellen Erich Lederer (1896-1985). Dessen Erben (Neffen und Nichten seiner Frau Elisabeth von Jacobs) waren der Meinung, dass ihr Onkel nicht aus freien Stücken gehandelt habe.