Urbanes Betragen

Benimmfibel für Großstadtmenschen (208)

Stadtleben, FALTER 14/2015 vom 01.04.2015

Herr M. ist oft peinlich berührt, wenn er jemandem die Tür aufhält und sich diese Person dann seinetwegen beeilen muss. Deshalb möchte er wissen, ob es einen bestimmten Abstand gibt, ab dem man getrost die Tür zufallen lassen kann, ohne dem Nachkommenden als unhöflich zu erscheinen.

Sie sind nicht zufällig Schweizer? Dort nämlich wird der Grad des guten Benehmens am Türaufhalten gemessen: Dass dem Nachfolgenden die Tür aufgehalten wird, versteht sich ja grundsätzlich von selbst - in der Schweiz jedoch tut man dies auch dann noch, wenn die nachfolgende Person noch zig Meter entfernt ist. Natürlich fühlt diese sich dann zur Eile genötigt, und das ist besonders bei alten, gebrechlichen Menschen höchst unangenehm. Deshalb, werter Herr M., folgende Faustregel: Tür aufhalten nur für Gehandicapte und jene, die Ihnen in Schrittabstand folgen.

Noch Fragen? stadtleben@falter.at

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