VERGLEICH

Politik, FALTER 14/2015 vom 01.04.2015

abgeschlossen zwischen Wolfgang Fellner als klagende Partei, vertreten durch RA Dr. Peter Zöchbauer, und der Falter Zeitschriften GmbH als beklagte Partei, vertreten durch Noll, Keider Rechtsanwalts GmbH, wie folgt:

Die Falter Zeitschriften GmbH verpflichtet sich ab sofort, die Veröffentlichung und/oder Verbreitung von Personenbildnissen von Wolfgang Fellner zu unterlassen, so dadurch berechtigte Interessen von Wolfgang Fellner beeinträchtigt werden, indem Wolfgang Fellner im Bildbegleittext tatsachenwidrig und in herabsetzender Weise unterstellt wird, dass Wolfgang Fellner bestimmte Wort-und/oder Bildberichte im periodischen Druckwerk "Österreich" veröffentlicht hätte, insbesondere die tatsachenwidrige Äußerung zu verbreiten, dass Wolfgang Fellner im periodischen Druckwerk "Österreich" den Kopf von Ex-Innenminister Ernst Strasser auf den Körper des inzestiösen Mörders Josef Fritzl montiert hätte und/oder im Bildbegleittext sinngleiche unwahre Äußerungen zu verbreiten.

Handelsgericht Wien

1030 Wien, Marxergasse 1a Abt. 57, am 24.3.2015

Mag. Hildegard Brunner

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