Kurz und klein
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Volksanwaltschaft prüft Stein-Fall Der vom Falter vergangenen Mai aufgedeckte Fall eines verwahrlosten Stein-Insassen schlug hohe Wellen. Damals wurde bekannt, dass ein geistig abnormer Gefangener in der Justizanstalt Stein derart verwahrlost war, dass Verwesungsgeruch aus seiner Zelle drang. Als Reaktion darauf wurde die Schließung der Vollzugsdirektion angeordnet und ein Strafverfahren gegen drei Beamte eingeleitet. Nun wurde das Strafverfahren eingestellt. Den Beamten sei kein Vorwurf zu machen, da sie der Gefangene nie auf seine körperlichen Probleme aufmerksam gemacht habe, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Deshalb habe es kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten gegeben. Die Einstellung des Verfahrens sei ein verheerendes Signal, sagt hingegen Volksanwältin Gertrude Brinek und kündigt an, ein Prüfungsverfahren einzuleiten.
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Arbeitslose zählte das AMS Ende März in Österreich. Die Arbeitslosigkeit stieg somit auf 9,4 Prozent. Erst für 2019 wird ein Rückgang der Arbeitslosenrate prophezeit.
Kleines Glücksspiel bleibt verboten Was die Stadt bereits seit 1. Jänner praktiziert, hat der Verfassungsgerichtshof nun bestätigt. Dass Wien keine Bewilligungen für Glücksspielautomaten erteilt, verstoße nicht gegen die Verfassung, die Übergangsfrist sei auch ausreichend gewesen. Deshalb wurden die Beschwerden der Automatenbetreiber zurückgewiesen. Insgesamt gab es in Wien etwa 2700 Automaten, sie sind seit Jahresbeginn illegal.