Urbanes Betragen
Benimmfibel für Großstadtmenschen (211)
Frau M. hat beim Suchen eines WG-Zimmers den Namen des Vermieters gegoogelt und einiges über ihn gefunden. Beim anschließenden Besuch in der Wohnung wusste sie nicht: Darf man die Infos verwenden, um eine Gesprächsbasis herzustellen?
Das Googeln fremder Personen hat zugegebenermaßen etwas Stalkerhaftes und von seinem künftigen Mieter auf das eigene Online-Alter-Ego angesprochen zu werden, etwas Beängstigendes. Beim ersten Kennenlernen des potenziellen WG-Kollegen ist googeln hingegen absolut erlaubt - schließlich wird man sich bald näher kommen, als es einem lieb ist. Inklusive Klogeräuschen und verknautschtem Morgengesicht. Deshalb ist es nur recht und billig zu wissen, wer das neue Nebenan eigentlich ist. Peinliche Klugscheißerpostings aus Studententagen oder Beweisfotos von jugendlichem Komasaufen kann man ja gnadenhalber unerwähnt lassen.
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