Parlamentsdirektion: Schwärzungen rechtswidrig

Josef Redl leitet das Wirtschaft sressort und berichtet hier über die Aufarbeitung des Hypo-Skandals

Politik, FALTER 18/2015 vom 29.04.2015

Transparenz gibt es im U-Ausschuss zur Aufklärung des Hypo-Debakels weiterhin nur in homöopathischen Dosen. Jetzt wissen wir also, wer die nächsten Auskunftspersonen sein werden: Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbank (OeNB). Thema der Befragungen sind die Berichte der OeNB zur Hypo Alpe Adria.

Wir wissen auch, was wir (also die Öffentlichkeit) nicht wissen dürfen: Inhalte, die als geheim klassifiziert werden. Um es noch konkreter auszudrücken. Das gilt bei jenen der vier Klassifizierungsstufen, die eben nicht für die Öffentlichkeit sind.

Und dazwischen die Grauzone, die eigentlich schwarz ist - Stichwort: Aktenschwärzungen. Das Finanzministerium, die Finanzmarktaufsicht, aber auch andere Institutionen übermitteln Dokumente teilweise geschwärzt. Aber was verbirgt sich hinter den Balken? Und: Dürfen die das eigentlich? Es gibt mehrere Gründe, warum der Lackstift angesetzt wird. Zum Beispiel, wenn der Inhalt nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Das ist legitim. Es muss nicht im Hypo-Ausschuss erörtert werden, was nichts im Hypo-Ausschuss verloren hat. Sowohl FMA als auch Finanzministerium berufen sich aber fallweise auch auf Datenschutz und Bankgeheimnis.

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