Schaffen Sie das Bankgeheimnis ab, Herr Rossmann?

Politik, FALTER 21/2015 vom 20.05.2015

Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es in Zukunft Finanzbehörden erlaubt, ohne richterlichen Beschluss Einschau in Bankkonten zu halten. Das Gesetz kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Da sich die FPÖ bereits ablehnend geäußert hat, kommen wohl nur die Grünen als Mehrheitsbeschaffer infrage. Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann führt nun Verhandlungen.

Herr Rossmann, fällt jetzt das Bankgeheimnis in Österreich?

Wir begrüßen Lockerungen beim Bankgeheimnis im Zusammenhang mit Strafverfahren und Abgabenprüfungen. Das Ziel muss sein, die großen Fische zu erwischen. Es geht um Steuerhinterziehung im großen Stil.

Der vorliegende Entwurf könnte aber auch dazu führen, dass die Finanz jedem Bürger ins Konto schaut.

Das kann natürlich nicht sein, dass bei jedem Einschau gehalten wird. Derzeit müssen nur die Prinzipien der Zweckmäßigkeit und Angemessenheit erfüllt sein. Wir wollen aber klare Voraussetzungen, wann eine Einschau möglich sein soll.

Wer entscheidet, was angemessen ist?

Wir überlegen, wie ein Prozedere aussehen kann, das Rechtsschutz und Datenschutz gewährleistet. Diese Verfahrensvorschriften muss es als Nachbesserung geben. Hier müssen sich SPÖ und ÖVP jedenfalls noch bewegen.

Ist die Zustimmung der Grünen an diese Fragen gebunden?

Ohne stärkere Verankerung des Datenschutzes werden wir nicht zustimmen.

Führen Sie schon aktiv Verhandlungen mit den Regierungsparteien?

Der Gesetzesentwurf ist jetzt in Begutachtung. Die Frist endet mit 5. Juni. Bis dahin wird es sicherlich sehr interessante Stellungnahmen geben. Danach werden wir Verhandlungen aufnehmen. Bis jetzt gab es zwei Informationsgespräche.

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