Die Kleinpartei als gefährdete Art

Steiermark, FALTER 22/2015 vom 27.05.2015

Eine der Reformen, auf die SPÖ und ÖVP besonders stolz sind, ist die Verkleinerung von Landesregierung und Landtag. Statt 56 sitzen bald nur noch 48 Abgeordnete im Landesparlament. Kurz vor der Wahl wird nun gemunkelt, damit werde die Opposition "eingespart". Und da ist was dran.

Die Steiermark hat nämlich von allen Bundesländern wahrscheinlich die höchste Hürde dafür, dass man es überhaupt in die Landstube schafft: Als einziges Bundesland kennt sie keine Mindestprozentklausel. In einem Teil der Länder ist man mit vier Prozent landesweit fix drinnen (etwa in Nieder- und Oberösterreich), in anderen mit fünf (Wien, Tirol).

Nur in der Steiermark genügt das nicht, da müssen die Parteien ein Grundmandat in einem Wahlkreis schaffen. Das war schon bisher schwierig und zieht seltsam verzerrte Ergebnisse nach sich: Im Jahr 2005 errangen die Grünen 4,73 Prozent und bekamen drei Abgeordnete. Die FPÖ erzielte nur minimal weniger - 4,56 Prozent - und flog raus.

Jetzt, mit der Schrumpfung des Landtags, wird das Grundmandat noch einmal teurer. In Graz "kostet" es nun 6,5 Prozent, etwa einen Prozentpunkt mehr als zuvor. Dabei matchen sich ohnehin schon fast alle in Graz und Umgebung; Grüne, KPÖ und Neos haben in der Universitätsstadt eben die größten Chancen. In der Weststeiermark werden sogar bis zu 13 Prozent nötig sein.

Fairer wäre es, würde man den Kleinen sagen: Ihr braucht entweder ein Grundmandat oder eine Mindestprozentzahl. Zumal, wie der Politologe Thomas Hofer sagt, "die Kombination aus Landtagsverkleinerung und Grundmandatshürde für Kleinparteien Gift sein kann".

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