Schlampige Verhältnisse
Österreichs Hypo-Krisenmanagement hat internationale Institutionen brüskiert
Das österreichische Finanzministe rium vertritt Österreichs Eigentümerinteressen an diversen internationalen Finanzinstitutionen. Darunter sind die Weltbankgruppe (WB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) kürzlich stärker ins öffentliche Interesse getreten. Zwei aktuelle Fälle lassen allerdings Österreichs Verhältnis zu diesen Institutionen verbesserungswürdig erscheinen. Zum einen geht es um die 150 Millionen Euro, die die Weltbank als Teil ihrer Portfoliostreuungsaktivität in die Hypo-Alpe-Adria gesteckt hat. Diese wurden vom Hypo-Sondergesetz vom März 2014 erfasst, bei dem per Federstrich rund 800 Millionen Euro nachrangig besichertes Gläubigervermögen gestrichen ("enteignet") wurde.
Das Problem dabei ist, dass die Weltbank mit Österreich einen völkerrechtlichen Beitrittsvertrag hat, der explizit solche Enteignungen ihres Vermögens ausschließt. Man würde nun meinen, dass die verantwortlichen Finanzminister (Hans Jörg Schelling und zuvor Michael Spindelegger) nach Bekanntwerden dieser Situation schleunigst Verhandlungen mit der Weltbank aufgenommen hätten, um diese teure Peinlichkeit aus der Welt zu schaffen. Faktum ist, dass Österreich bisher auf der Rechtmäßigkeit seines Gesetzes beharrte und zusätzlich das Argument der Gläubigergleichbehandlung anführt. Damit ist gemeint, dass in Fällen von Zahlungsunfähigkeit nicht einzelne Gläubiger bevorzugt behandelt werden dürfen. Auch die Weltbankspitze beharrt auf ihrem Rechtsstandpunkt. Die Weltbank will keinesfalls einen solchen Präzedenzfall entstehen lassen, nämlich dass ein reiches (Geber-)Land ihr und damit auch das eigene Vermögen enteignet. In diesem Sinne argumentieren auch andere wichtige Weltbank-Eigentümer. Schließlich stünde dies im Gegensatz zur Mission der Weltbank, Armut zu bekämpfen.