Das hat der Justizminister ganz schön geschickt gemacht
Die Debatte um den "Po-Grapsch-Paragrafen" ist so spannend, weil sich darin so schnell Position beziehen lässt. Hier die Frauenrechtlerinnen, dort die Herrenreiter. Beide Seiten übersehen freilich, dass das Erniedrigen einer Frau schon heute strafbar ist, als sexuelle Belästigung oder Beleidigung. Die Gerichte müssten ihre starre Judikatur nur endlich aufgeben, wie der Justizminister, ein Strafrechtsprofessor, zu Recht einmahnt.
Dann könnte man sich wieder anderen Fragen zuwenden: der drohenden Entkriminalisierung der Korruption und der Kriminalisierung der kleinen Strolche etwa.
Zur Erinnerung: Das Strafgesetzbuch wird derzeit ja unter Aufsicht einer Expertengruppe auch deshalb reformiert, weil immer mehr kleine Diebe aus dem Ausland als angebliche Berufsverbrecher in unseren Haftanstalten sitzen. Nur allzu leichtfertig unterstellen die Gerichte ausländischen Dieben schon beim ersten Diebstahl, "gewerbsmäßig" zu handeln, was die maximale Strafdrohung von sechs Monaten auf fünf Jahre potenzierte.
All das sollte Geschichte sein. Doch nun stellt sich das Justizressort gegen die Experten. Wenn ein Straftäter "durch besondere Fertigkeit" oder "präparierte Mittel" auffällt, kann weiterhin die erste Tat für die Gewerbsmäßigkeit reichen.
Platz im Knast gibt es ohnedies genug, denn der Untreue-Paragraf, der bei korrupten Managern entdeckt wurde, soll auf Wunsch von SPÖ und ÖVP so massiv entschärft werden, dass sogar der Telekom-Gutachter Matthias Kopetzky öffentlich Alarm schlägt. Auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft bangt um ihre Fälle. Das wäre eine Debatte wert, die mindestens so laut geführt werden müsste wie die um den Po-Grapsch-Paragrafen.