Darf die Politik Werbung mit kranken Menschen verbannen?
Darf Werbung kranke Models zeigen und darin etwas Schönes sehen? Und was richtet das bei den Betrachtern an?
Der Modekonzern Yves Saint Laurent zeigte in der britischen Ausgabe der Elle das Foto eines, wie es in Agenturmeldungen hieß, "ultradünnen" Models. Die Frau liegt auf dem Boden , am Dekolletee sind ihre Rippen zu sehen, die Beinknochen sind eigentlich nur noch von Haut überzogen, die Füße stecken in klobigen Schuhen und betonen solcherart ihre Magersucht.
Die britische "Advertising Standards Authority" zensierte die Anzeige. Sie sei "unverantwortlich", das Model wirke "ungesund unterernährt". YSL widersprach dem Urteil, begründete den Einspruch aber nicht.
Das Vorgehen der britischen Werbe-Watchdogs soll nach Ansicht von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek auch in Österreich möglich sein. Werbung mit Frauen, die an Magersucht erkrankt sind (abschätzig "Magermodels" genannt), würde junge Mädchen dazu animieren, sich krankzuhungern. Heinisch-Hosek fordert auch eine Kennzeichnung von Fotos, die mittels Photoshop verändert wurden.
Doch wie weit darf sich die Politik in die Freiheit der Werber einmischen? Wie dünn ist noch normal, und wo endet die Bevormundung von Unternehmen und volljährigen Frauen? Spindeldürre Models vom Erwerb auszuschließen mag einem hehren Zweck dienen, aber es stellt einen Eingriff in deren Arbeitsleben aufgrund ihres körperlichen Aussehens dar. Eine Diskriminierung von Kranken, wenn man so will.