Der Scheck der alten Dame
Eine verwirrte 91-jährige Burgenländerin liest in der Zeitung, dass es ihrer Bank schlecht geht.Also reicht sie ihrer Volksbank einen Scheck über 50.000 Dollar. Eine kleine Posse aus dem Burgenland
Die letzte Ausgabe des Falter hat uns die Augen geöffnet: Das Amt, aus dem Heinz Fischer in wenigen Wochen ausscheidet und in das Alexander Van der Bellen hineinwill, sei "präfaschistisch", habe "antidemokratisches Potenzial" (Armin Thurnher) und sei "undemokratisch"(Alfred Noll). Wenn so etwas im Falter seht, muss widersprochen werden.
Der Bundespräsident kann die Bundesregierung ernennen und jederzeit entlassen. Für die Ernennung des Bundeskanzlers braucht er keinen Vorschlag, er ist rechtlich völlig frei. Die übrigen Minister kann er nur auf Vorschlag des designierten Kanzlers ernennen. Will der Bundespräsident die Bundesregierung entlassen, so braucht er dafür keinen Vorschlag. Lediglich wenn er einzelne Bundesminister entlassen möchte, bedarf es eines Vorschlags des Bundeskanzlers. Diese Befugnisse des Bundespräsidenten wurden 1929 geschaffen. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass der Bundespräsident direkt vom Bundesvolk gewählt werden muss. Die Neuregelung durch die Verfassungsnovelle