Die angefochtene Wahl: Zwei Experten klären auf

Welche Schwächen offenbart unser Wahlsystem? Welche Konsequenzen haben Fehler? Zwei Analysen zur FPÖ-Wahlanfechtung

Politik, FALTER 25/16 vom 22.06.2016

HEINZ MAYER: "Das geheime Wahlrecht ist das Recht des Wählers und verpflichtet den Staat"

Die Bundespräsidentschaftsstichwahl 2016 hat zu einer ernsten Situation geführt; dieser muss man sich ohne Wenn und Aber stellen. Die Freiheitliche Partei Österreichs hat zahlreiche Unregelmäßigkeiten behauptet und das Wahlergebnis beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Folgt man den Anfechtungsgründen, so sind mehrere hunderttausend Stimmen von Rechtswidrigkeiten verschiedenster Art betroffen. Derartige Vorwürfe müssen - sofern sie nicht von vornherein aus der Luft gegriffen scheinen -ernst genommen werden; die Korrektheit von Wahlen berührt einen Grundpfeiler der Demokratie und muss unter allen Umständen sichergestellt werden.

Insofern ist es zu begrüßen, dass die FPÖ ihre Vorwürfe an den Verfassungsgerichtshof herangetragen hat, weil dieser - und nur dieser -zuständig ist, die Rechtmäßigkeit von Wahlen zu überprüfen und allenfalls das Wahlergebnis aufzuheben.

Wenn sich allerdings

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