ORF: Schleichwerbung in "Bundesland heute"

Medien, FALTER 44/2016 vom 02.11.2016

Ein altes Gebot des Journalismus lautet: Redaktioneller Inhalt ist von Werbung strikt zu trennen. Dass Boulevardzeitungen diese Grenze gerne verwischen und dem Konsumenten Werbung als Nachrichten verkaufen, ist leider gelebte Praxis. Qualitätsmedien sollte so etwas aber nicht passieren.

Ist es aber, und zwar ausgerechnet dem ORF, bei dem man als gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender die strengsten Qualitätskriterien anlegt. In der reichweitenstarken Informationssendung "Kärnten heute" vom 8. April 2014 blendete der ORF Sponsorenhinweise ein - etwa, dass die Moderatorin von einem Klagenfurter Modehaus eingekleidet wurde.

Die KommAustria, die den ORF kontrolliert, befehligte den ORF, die Rechtsverletzung zu veröffentlichen. Doch der ORF weigerte sich. Wie die Presse berichtet, wollte sich der ORF mit folgender Begründung hinausschlawinern: Bei der Sendung "Kärnten heute" handle es sich nicht um eine einheitliche Sendung, die gesponserte Wetterprognose für Kärnten sei nicht Bestandteil der Sendung gewesen, sondern sei eine eigene Wettersendung.

Die Sache ging vor den Verwaltungsgerichtshof. Der entschied: Der ORF hat die Grenzen zwischen Nachrichten "im höchsten Maße" verwischt.

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