Am Apparat Telefonkolumne

Hat die Handelskette Spar richtig gehandelt, Frau Hinterwirth?

ANRUF: B. NARODOSLAWSKY
Politik, FALTER 03/18 vom 17.01.2018

Im Jahr 2016 berichtete der Falter über ein Urteil gegen einen der wichtigsten Manager des Landes: Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hatte Gerhard Drexel, den Chef von Spar, zu 52.730 Euro Strafe verurteilt. Spar soll gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen haben, was auch Spar-Mitarbeiter negativ betraf. Spar stellte sein Zeiterfassungssystem nach dem Urteil um, wehrte sich aber auch juristisch. Mit Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof hob Drexels Bestrafung nun auf. Dietlinde Hinterwirth, Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofs, erklärt, warum.

Warum hat der Verwaltungsgerichtshof das Urteil aufgehoben?

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, keine Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden geführt zu haben. Der VwGH gelangte zur gegenteiligen Überzeugung. Die Arbeitszeiten wurden hier mittels eines Stechuhr-Kontrollsystems aufgezeichnet, woraus sich die faktischen Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten ergaben. Damit war aber den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes

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