Wann ist Recht tot? Die Suche nach Regelungen mit letalem Vitalitätsstatus wurde jüngst von der neuen Bundesregierung unter den Schlagwörtern "Deregulierung" und "Rechtsbereinigung" ausgelöst. Im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm heißt es ohne jede weitere Erläuterung, dass eine "Evaluierung von Rechtsnormen und Staatsverträgen auf ihre Notwendigkeit" erfolgen soll. Auf diese Weise als unnötig erkannte Regelungen werden in der aktuellen Debatte als "tot" bezeichnet.
Damit sind nach der ausdrücklichen Erklärung des zuständigen Justizministers Josef Moser vor allem jene Gesetze gemeint, die vor dem Jahr 2000 beschlossen wurden. Ein Schelm ist, wer hinter diesem Datum den Arbeitsbeginn der ersten schwarz-blauen Koalitionsregierung erinnert und mehr als nur einen Zufall wittert. In einem spontanen Kommentar vom Anfang dieser Woche bezeichnete der ehemalige Dekan der Wiener Rechtsfakultät Heinz Mayer das Vorhaben als lediglich "ästhetische Übung". Doch steckt vielleicht mehr dahinter?