Herumlungern und der öffentliche Raum

Urbanismus-Kolumne

Thomas Rottenberg
Stadtleben, FALTER 1-2/2019 vom 09.01.2019

Der Duden definiert es: "nichts zu tun wissen und sich irgendwo untätig aufhalten" erklärt er -samt Beispiel: "hier lungern viele Jugendliche herum".

Aus Sicht der Sprachpolizei ist so alles gesagt: Mit Warum-Fragen muss sich ein Wörterbuch nicht herumschlagen. Genauso wenig wie Privatpersonen oder Firmen, wenn es um das "Belungern" ihrer Liegenschaften geht: Ob der oder die Lungerer mangels Bleibe oder Beschäftigung gar nicht anders als lungern können? Egal: Wenn Sie nichts zu tun haben, tun Sie es bitte nicht hier! Gelungert wird deshalb im öffentlichen Raum. Der gehört ja niemandem, weil allen.

Blöderweise stört öffentliches Lungern aber auch dort die Idylle. Etwa die des (touristischen) Blicks aufs Riesenrad über die Kaiserwiese. Was tun? Ganz einfach: Der öffentliche Grund wird einer halböffentlichen Firma überlassen. Die erlässt eine Hausordnung. Die untersagt "Herumlungern". Per Aushang. Die Durchsetzung obliegt einer privaten Sicherheitsfirma. Deren Mitarbeiter haben somit die lokale Deutungshoheit über "herumlungern". Gemäß Duden - aber vor allem ohne Fragen zu stellen.

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