In eigener Sache: Statement des FALTER zur Klage der ÖVP
Am Montag, 16.9.2019, um 13.40 Uhr hat die Post dem FALTER die lange angekündigte Klage der ÖVP zugestellt. Die Anwälte der Volkspartei fordern darin, der FALTER solle folgende Behauptungen unterlassen:
- Die ÖVP plane bewusst bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung des Parteiengesetzes von sieben Millionen Euro zu überschreiten;
- die ÖVP täusche bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben;
- die ÖVP wolle die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen.
Die ÖVP fordert den Widerruf dieser Behauptungen, eine entsprechende Veröffentlichung desselben sowie Kostenersatz. Eine einstweilige Verfügung, wie bei Unterlassungsklagen üblich, hat die ÖVP nicht beantragt.
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Der FALTER hat nun vier Wochen Zeit für eine Klagebeantwortung. Kein einziges der vom FALTER zitierten Dokumente wird in der Klage der ÖVP in Zweifel gezogen.
Der mehrfach von ÖVP-Spitzenfunktionären formulierte Vorwurf, der FALTER habe manipulierte Daten verwendet, wird gar nicht erhoben.
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