Modell Bezegg: Schluss mit der Sondiererei!
Alle fünf Jahre wieder nervt uns die Politik mit ihrem Sondierungstheater. Hier ist ein mögliches Gegenmodell
Watchdog
Der Falter steht in den nächsten Monaten mehrmals vor Gericht - einmal als Kläger und einmal als Beklagter. Am 21. November beginnt am Handelsgericht Wien der Prozess gegen die Krone, den Falter-Chefredakteur Florian Klenk angestrengt hat. Klenks Anwalt Alfred Noll hat den Krone Verlag, die Krone Multimedia und den Schreiber Michael Jeannée auf Unterlassung und Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro verklagt.
Anlass ist eine Kolumne, in der Jeannée Klenk grob beleidigte und sprachlich geschickt in die Nähe sexuellen Missbrauchs rückte. Die Krone-Redaktion protestierte gegen die Kolumne, aber Krone-Chef Klaus Hermann druckte sie dennoch. In ihrer Klagsbeantwortung argumentiert die Krone, die Beleidigungen seien durch die Pressefreiheit gedeckt.
Im Februar steht der Falter hingegen als beklagte Partei vor Gericht. Die ÖVP will uns dazu bringen, die Behauptung zu widerrufen, die Partei habe die Wahlkampfkostengrenze absichtlich überschritten. Der Falter hat nun vor Gericht die Klagsbeantwortung eingebracht und will mittels interner Buchhaltungsunterlagen den Wahrheitsbeweis erbringen. Anwalt Noll: "Die dem Falter vorliegenden Dokumente, deren Richtigkeit die ÖVP nicht bestreitet, rechtfertigten die gezogenen Wertungen."