99 Luftballons

Hat die ÖVP die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfkosten in den Jahren 2017 und 2019 getäuscht? Diese Frage wird vor dem Wiener Handelsgericht in einem Medienprozess gegen den Falter verhandelt

Anna Goldenberg, Barbara Toth
Medien, FALTER 26/2020 vom 23.06.2020

Die Öffentlichkeit bekommt nicht alle Tage Einblick in die Buchhaltung einer Partei. Wie die politischen Interessenvertretungen Spenden akquirieren und verbuchen, wie sorgsam sie mit öffentlichen Parteienförderungen umgehen und ob sie sich an die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro halten oder nicht, steht immer erst im Nachhinein fest, wenn der Rechnungshof seine Berichte über die Parteifinanzen vorlegt. Am Montag jedoch mussten die führenden ÖVP-Parteimanager vor dem Handelsgericht in Wien über die Finanzgebarung der ÖVP Rede und Antwort stehen. ÖVP-Innenminister Karl Nehammer und Generalsekretär Axel Melchior sagten ebenso aus wie ÖVP-Buchhalter Klaus Scherlowsky, über dessen Schreibtisch nach eigener Auskunft „alles, was an Geld in der Partei fließt“, läuft. Der Falter, vertreten von Alfred Noll, hatte sie als Zeugen geladen. Auch Falter-Redakteur Josef Redl trat im Laufe dieses ersten, fünfstündigen Prozess­tages in den Zeugenstand.

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