Volksoper und Staatsoper finden Lösung für Solisten und Solistinnen
Die Oper ist ein internationales Geschäft. Ihre Protagonistinnen und Protagonisten wären in der Corona-Krise beinahe durch alle Hilfsmaßnahmen gerutscht. Solistinnen und Solisten arbeiten als Freischaffende und sind aufgrund der Pandemie nun arbeitslos. Die Bühnen, auf denen sie aufgetreten wären, beriefen sich auf "höhere Gewalt". Die Verträge wären somit einfach nicht zustande gekommen. Und selbst wenn die Häuser zu Entschädigungen bereit gewesen wären, hätte es dafür keine rechtliche Grundlage gegeben.
Das hat sich nun geändert. Staats-und Volksoper fanden mit Rückendeckung der Bundesregierung eine Lösung. Angestoßen hatten die Verhandlungen die beiden Opernsänger Georg Nigl und Wolfgang Ablinger-Sperrhacke. Rechtliche Unterstützung kam von Anwalt Georg Streit.
Als Basis wurde die Höchstbemessungsgrundlage des AMS für die Kurzarbeit herangezogen, die 5370 Euro beträgt. 80 Prozent davon -4296 Euro -ist die höchste Summe, die im Rahmen der Kurzarbeit an einen Arbeitnehmer