Am Apparat Telefonkolumne
Darf ein Covid-positiver Bauer sein Vieh versorgen, Herr Maier?
Die Rinder waren unversehrt vom Berg heruntergekommen, die Bauern wollten offenbar feiern. Doch mit dem Kater kam der positive Test. Aus Zusammenkünften nach dem Almabtrieb im Kärntner Gailtal hat sich ein Covid-19-Cluster entwickelt. 13 Bauern und Bäuerinnen haben sich infiziert, weitere 150 müssen in Quarantäne. Verwirrung stiftete dann die zuständige Bezirkshauptmannschaft in Hermagor, die verlautbaren ließ, dass die Landwirte während der Zeit der Absonderung den Stall nicht betreten dürften, außer dieser schließe direkt an das Wohnhaus an.
Die Aufregung war groß, bei der Landwirtschaftskammer in Kärnten liefen die Telefone heiß. Alles ganz falsch, beruhigt Gernot Maier, Generalsekretär des Landwirtschaftsministeriums. Die BH habe dies irrtümlicherweise angenommen und richtiggestellt.
Herr Maier, was macht ein Covidpositiver Bauer mit seinen Kühen?
Die Bezirkshauptmannschaft in Hermagor hat hier die Regelungen falsch interpretiert. Es ist vollkommen klar, dass auch ein Bauer in Quarantäne sich weiterhin um seine Landwirtschaft kümmern darf. Das nennt man "Arbeitsquarantäne" und ist seit März -auch mit dem Gesundheitsministerium -klargestellt. Grundsätzlich gilt: Die Landwirtschaft ist systemrelevant.
Wie schauen diese Richtlinien aus?
Die Landwirte dürfen ihre Äcker bestellen, ihre Forste bewirtschaften, auch wenn sie sich mit dem SARS-Cov-2-Erreger angesteckt haben und sich in Absonderung befinden. Sie dürfen aber keinen Kontakt zu betriebsfremden Personen haben.
Der Ab-Hof-Verkauf muss schließen?
Ja, zum Beispiel. Die Landwirte dürfen auch nicht auf den Markt fahren, um ihre Produkte dort direkt zu vermarkten.
Und die Tiere?
Die Tiere darf der Bauer natürlich auch versorgen. Die Stallung zählt als Teil des Wohnhauses, ob sie anschließt oder nicht. Das Vieh überträgt das Virus erwiesenermaßen ja nicht.