Watchdog

Der Oberste Gerichtshof und der Whistleblower

FLORIAN KLENK
Medien, FALTER 40/20 vom 30.09.2020

Kurz nach Platzen der Ibiza-Affäre erreichte die Korruptionsstaatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige. Darin wurde behauptet, die Novomatic habe die FPÖ bestochen, um an bessere Glücksspielgesetze zu kommen. Ein Kickback für die FPÖ sei der Vorstandsposten des Blauen Peter Sidlo im Vorstand der Casinos, an der die Novomatic Anteile hielt.

Die unter Druck geratene FPÖ suchte nun den Verräter und fand ihn vermeintlich in Dietmar Hoscher, dem Ex-SPÖ-Abgeordneten und Vorstand der Casinos.

Hoscher, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz, wehrte sich und errang nun ein durchaus lesenswertes Urteil des Obersten Gerichtshofes.

FPÖ-Chef Norbert Hofer argumentierte nämlich im Prozess damit, dass der Vorwurf, die Casinos-Affäre durch eine anonyme Anzeige aufgedeckt zu haben, für Hoscher doch gar nichts Ehrenrühriges sei. Er habe ihn für den Whistleblower gehalten, der vermeintliche Korruption aufdeckte. Hoscher erwiderte: Mag schon sein, dass Whistleblowing etwas Edles sei, seine Firma würde ihn im Fall, dass er Interna nach außen spiele, dennoch feuern. Daher sei er durch unwahre Angaben Hofers in seinem Kredit geschädigt worden.

So ist es, urteilte der OGH und verurteilte Hofer.

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