Abschiebungen und Kindeswohl
Innenminister Nehammer hätte die Abschiebung der georgischen Familie verhindern können. Von Amtsmissbrauch kann keine Rede sein
Die letzte Woche erfolgten Abschiebungen von Kindern aus Österreich nach Georgien und Armenien haben eine lebhafte Debatte darüber ausgelöst, ob diese aufgrund der geltenden Rechtslage zwingend notwendig waren, ob die Behörden, insbesondere der Bundesminister für Inneres, auch einen anderen Weg hätten einschlagen können und ob eine Reform des geltenden Rechts notwendig ist. Die Antwort lautet in allen drei Fällen: Ja.
Außer Streit gestellt werden kann, dass der georgischen Familie im Anlassfall zu Recht kein Asyl und auch kein subsidiärer Schutz gewährt wurde und dass in solchen Fällen in der Regel eine Rückkehrentscheidung zu ergehen hat und diese notfalls durch eine Abschiebung zu vollstrecken ist. Dies sieht auch das EU-Recht so vor, allerdings mit der Einschränkung, dass die Mitgliedstaaten jederzeit beschließen können, wegen Vorliegens eines Härtefalls oder aus humanitären oder sonstigen Gründen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.
In einem solchen Fall ist eine