Viva Alambre!
Es gibt eine neue Taco-Bar in der Stadt, die mexikanischste seit langem
Wunschtraum
Das Recht auf Bildung dürfe niemandem verwehrt werden, so steht es zumindest im Artikel zwei des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich Verfassungsrang hat. Dank der Corona-Maßnahmen der Regierung stehen unsere Verfassung und Rechte stärker denn je im Fokus. So wurden Schulen und Universitäten teilweise geschlossen und durch Fernunterricht ersetzt. Doch mangelnde Technik, soziale Ungleichheit und Sprachbarrieren mindern die Bildungschancen einer gesamten Generation.
Michael Lysander Fremuth, Professor an der Universität Wien und wissenschaftlicher Direktor des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Grund-und Menschenrechte, sagt dazu: "Der Staat darf für den Zugang zu verschiedenen Bildungseinrichtungen durchaus Voraussetzungen und Eingangstests festlegen, in denen auch Sprachkenntnisse ein wesentliches Kriterium sein können. Ein Problem entsteht, wenn er dabei ausblendet, dass weite Teile der Bevölkerung aufgrund mangelnder Sprachkompetenz