Am Apparat: Telefonkolumne
Warum fürchten Sie 17.000 Delogierungen, Herr Ritt?
Wer während des ersten Lockdowns vergangenes Jahr in finanzielle Not geriet, konnte die Wohnungsmieten für April, Mai und Juni 2020 stunden. Deswegen durfte man nicht gekündigt werden. Diese Regelung lief mit 1. April aus, nun können die Mieten eingeklagt werden. Delogierungen sind allerdings erst im kommenden Jahr möglich.
Warum Arbeiterkammer und Mietervereinigung für heuer trotzdem 17.000 Delogierungen fürchten, erklärt Thomas Ritt, Abteilungsleiter für Kommunalpolitik und Wohnen der AK Wien.
War die Regelung, drei Monatsmieten stunden zu können, nicht ausreichend, Herr Ritt?
Man dachte damals, die Leute sind drei Monate in Kurzarbeit und dann ist die Pandemie vorbei. Jetzt ist es so, die Menschen können wegen jeder anderen nicht bezahlten Miete gekündigt werden -außer wegen dieser drei. Und das wesentliche Problem ist, dass viele Menschen so wenig Geld zur Verfügung haben, dass sie in massive Zahlungsschwierigkeiten kommen. Durch das Arbeitslosengeld haben viele nur rund die Hälfte ihres üblichen Einkommens zur Verfügung. Und das Kurzarbeitsgeld ist vor allem in Branchen mit Trinkgeld sehr wenig. Viele fragen, wie sich das ausgehen soll.
Wären weitere Mietstundungen sinnvoll?
Nochmal aufschieben halten wir nicht für sinnvoll. Das akkumuliert das Problem nur. Man müsste es wie in anderen Bereichen der Wirtschaft angehen. Es gibt einen Fixkostenzuschuss für Unternehmen. Warum können also nicht Arbeitnehmer einen Teil der Miete ersetzt bekommen? 100 Millionen Euro würden für ein Jahr reichen.
Mit welchen anderen Sorgen wenden sich die Menschen an Sie?
Abgesehen von der finanziellen Not hören wir immer wieder von Studenten, die wegen Distance-Learning ihren Studentenheimvertrag auflösen wollen und damit Schwierigkeiten haben. Und es gab Mieter, die vom Vermieter mit Klage bedroht wurden, weil sie im Hof ein Spielplatzgestell für ihre Kinder aufstellen wollten.