JENSEITS
Samra
Seinesgleichen geschieht: Der Kommentar des Herausgebers
In Zeiten der Propaganda, der Hirnverdrehung und des türkisen Wahrheitskreisels tut es gut, einen Atemzug frischer Luft zu bekommen. Dass es ein Beschluss des Handelsgerichts Wien ist, der uns diese Brise zufächelt, macht die Sache nicht schlechter.
Dieses Gericht hat in Gestalt des Richters Werner Nageler-Petritz den Beschluss gefasst, das Begehren des Klägers Claus Reitan abzuweisen. Reitan wollte Florian Klenk verbieten lassen zu behaupten, er sei "hirnbescheuert". Damit scheiterte er (in erster Instanz), sein Antrag auf Unterlassung wurde abgewiesen.
Die Vorgeschichte ist dem Publikum des Falter bekannt. Sie wurde in einem größeren Essay ("Alles neu, alles beim Alten", Falter 15/21), an dieser Stelle vor wenigen Wochen ("Machtbesessen, machtvergessen. Die Medienpolitik der Regierung Kurz", Falter 25/21 ) und an anderen Stellen geschildert.