Die Chefpilotin
Edith Hlawati wird neue ÖBAG-Vorständin. Nach dem Schlamassel rund um Thomas Schmid hat die Staatsholding eine entmutigende Entscheidung getroffen
Illustration: PM Hoffmann
Am Montag stand Herr T. noch auf der Baustelle. "Da rief ein Kollege an, dass er krank ist", erzählt der Maurer. Wenige Tage später holte die Rettung Herrn T. ab. Zwei Wochen lag er mit Covid-19 im Spital. Heute, ein halbes Jahr danach, ist Herr T. auf Covid-19-Reha. "Meine Lungenfunktion ist immer noch sehr schlecht", sagt er. In seinen Job kann er nicht zurück. Seinen Namen möchte der Maurer nicht in der Zeitung stehen haben, aus Angst vor Problemen mit dem Chef. "Die Firma hat bei mir einen normalen Krankenstand angegeben, obwohl ich mich auf der Baustelle beim Kollegen angesteckt habe", sagt er. Nun kämpft er darum, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) seine Corona-Infektion als Berufserkrankung anerkennt.
Wer im Beruf erkrankt, hat länger Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Dienstgeber, bekommt bessere Leistungen bei der Krankenbehandlung und in der Reha und, wenn nötig, finanziert die AUVA eine Umschulung. Bei schwerwiegenden Dauerfolgen besteht zusätzlich