Raus aus dem Medien-Korruptionssumpf!
Gekaufte Medien, korrumpierte Politik: Wie die Regierung die Medienförderung und ihre Inseratenvergabe neu ordnen muss
LEXIKON
"Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung." Ohne diesen Satz kommt derzeit kein Bericht über jene Politiker, gegen die die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Zuge der Chat-Affäre ermittelt, aus. Auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz betont gerne, dass die "Unschuldsvermutung" auch für ihn zu gelten habe. Das Mediengesetz - und die Europäische Menschenrechtskonvention -sehen vor, dass "Tatverdächtige" beziehungsweise "Angeklagte" bis zum Nachweis ihrer Schuld durch eine rechtskräftige Verurteilung als unschuldig zu gelten haben. Medien, die sich nicht daran halten, müssen Entschädigung leisten.