LEXIKON

UNSCHULDSVERMUTUNG

Medien, FALTER 42/21 vom 20.10.2021

"Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung." Ohne diesen Satz kommt derzeit kein Bericht über jene Politiker, gegen die die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Zuge der Chat-Affäre ermittelt, aus. Auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz betont gerne, dass die "Unschuldsvermutung" auch für ihn zu gelten habe. Das Mediengesetz - und die Europäische Menschenrechtskonvention -sehen vor, dass "Tatverdächtige" beziehungsweise "Angeklagte" bis zum Nachweis ihrer Schuld durch eine rechtskräftige Verurteilung als unschuldig zu gelten haben. Medien, die sich nicht daran halten, müssen Entschädigung leisten.

ANZEIGE

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Dann abonnieren Sie jetzt und bleiben Sie mit unserem Newsletter immer informiert.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Alle Medien-Artikel finden Sie in unserem Archiv.

12 Wochen FALTER um 2,17 € pro Ausgabe
Kritischer und unabhängiger Journalismus kostet Geld. Unterstützen Sie uns mit einem Abonnement!