Dolm
Angelika Zwicklhuber, MFG-Klubdirektorin im oberösterreichischen Landtag
Ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gehört eigentlich zu den leichteren Fingerübungen für Parlamentarier. Recht viel mehr als einen einigermaßen klar umrissenen Untersuchungsgegenstand und Prüfungszeitraum braucht es nicht. Dazu noch die Formulierung "Der Nationalrat wolle beschließen" und die Unterschrift von mindestens fünf Abgeordneten - und fertig ist der Antrag.
Der Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur "Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder" erzählt eine andere Geschichte. Das Dokument umfasst 42 Seiten, gespickt mit Literaturverweisen, Auszügen aus Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, Zitaten aus Ermittlungsakten und Medienberichten. Zum Vergleich: Der Antrag zum Eurofighter-U-Ausschuss aus dem Jahr 2018 kam mit gerade einmal vier Seiten aus.
42 Seiten voller Misstrauen Geht alles seinen geordneten Gang, dann beschließt der Nationalrat Mitte November den U-Ausschuss. Die parlamentarische Aufklärungsarbeit